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Internet beim Umzug: Mitnehmen, kündigen oder wechseln?

Beim Umzug stellt sich die Frage: Kann der bisherige Internetvertrag mit an die neue Adresse – und was, wenn nicht?

Vertrag mitnehmen

Bietet Ihr Anbieter am neuen Wohnort die vereinbarte Leistung an, läuft der Vertrag in der Regel zu den gleichen Bedingungen weiter. Melden Sie den Umzug frühzeitig, damit der Anschluss pünktlich bereitsteht.

Wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann

Kann der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, haben Verbraucher nach dem Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.

Nach der Mindestlaufzeit

Verträge, die die anfängliche Mindestlaufzeit hinter sich haben, können in der Regel monatlich gekündigt werden. Ein Umzug ist daher oft eine gute Gelegenheit, Tarife zu vergleichen.

Checkliste

  • Umzugstermin und neue Adresse früh mitteilen
  • Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen
  • Router und Zubehör für die Übergabe bereithalten
  • Kündigungsbestätigung aufbewahren

Sie ziehen um? Ich helfe beim Anschluss an der neuen Adresse.

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