MD&E Consult

Internetvertrag kündigen: Fristen, Form und Anbieterwechsel

Viele Haushalte zahlen jahrelang einen alten Tarif weiter, obwohl ein neuer Vertrag günstiger oder schneller wäre. Dabei ist die Kündigung heute deutlich einfacher als früher.

Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit

Die anfängliche Mindestlaufzeit beträgt bei Verbraucherverträgen höchstens 24 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag in der Regel auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

In welcher Form kündigen?

In der Regel genügt die Textform – also zum Beispiel per E-Mail, über das Kundenportal oder über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung auf.

Anbieterwechsel: lieber nicht selbst kündigen?

Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, kann dieser die Kündigung beim alten Anbieter für Sie übernehmen und den Wechsel koordinieren. Die Anbieter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Dienst beim Wechsel möglichst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen wird. Auch Ihre Festnetznummer können Sie mitnehmen.

Sonderkündigung

  • Umzug: Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, besteht ein Sonderkündigungsrecht (siehe Internet beim Umzug).
  • Zu langsam: Liegt die Geschwindigkeit dauerhaft deutlich unter der vereinbarten Leistung und lässt sich das nachweisen (z. B. mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur), können Minderung oder Sonderkündigung möglich sein.

Checkliste

  • Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit im Kundenkonto prüfen
  • Neuen Tarif vor der Kündigung auswählen
  • Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter beauftragen
  • Router zurückgeben, falls er gemietet ist

Sie möchten wechseln? Ich vergleiche passende Tarife für Ihre Adresse.

Kostenlose Beratung anfragen

Unverbindlich, persönlich und auf Wunsch auf Rumänisch. Ich melde mich per WhatsApp oder Telefon.